Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Farrell Baumpflege & Bauservice 
Herr Michael Farrell 
Venekotenweg 286, 41372 Niederkrüchten

1. Vertragsabschluss

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.

2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist

2.1 Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Farrell Baumpflege & Bauservice vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führen, behält sich die Firma Farrell Baumpflege & Bauservice vor, Anfahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro/Km sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

2.2 Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Farrell Baumpflege & Bauservice schriftlich (Fax, E-Mail) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich, die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.

 

3. Genehmigungen und Zugang

3.1 Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Farrell Baumpflege & Bauservice durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle erforderlichen behördlichen
Genehmigungen, insbesondere Baumfällgenehmigungen, vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Sollte eine
solche Genehmigung fehlen oder unvollständig sein, übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung
für daraus resultierende rechtliche Konsequenzen, Verzögerungen oder zusätzliche Kosten.  Die Firma Farrell Baumpflege & Bauservice ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen

3.2 Der Auftraggeber stellt der Firma Farrell Baumpflege & Bauservice für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.

 

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:

Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm

Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm

Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm

Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm

4.2 Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden.

4.3 Formschnitt: Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks.

4.4 Kronenpflege: Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig.

4.5 Totholzentnahme: Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit.

4.6 Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig.

4.7 Kronenauslichtung: Entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone.

4.8 Kronensicherung: Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen.

4.9 Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.

4.10 Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), Stand 2017.

 

5. Ausführungsfristen

5.1 Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.2 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.

5.3 Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.

5.4 Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.

 

6. Mehrarbeit

6.1 Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten mit 55€ Brutto je angefangener Stunde abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.

6.2 Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

 

7. Haftungsausschluss

7.1 Die Firma Farrell Baumpflege & Bauservice haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

 

8. Preise & Zahlungsvereinbarungen

8.1 Die von der Firma Farrell Baumpflege & Bauservice verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Farrell Baumpflege & Bauservice erwachsenen Kosten zahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.

Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise sind Richtwerte und können je nach individuellen Anforderungen und Marktbedingungen variieren. Die aktuelle Preisliste ist auf unserer Website unter www.farrellbaumpflege.com/preisliste einsehbar. Diese Preisliste ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird regelmäßig aktualisiert. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. 

 

9. Gesetzliche Gewährleistung

9.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Während dieser Zeit werden Mängel, die auf fehlerhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind, kostenlos behoben. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

9.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder äußere Einflüsse entstehen.

 

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

 

11. Gerichtsstand

11.1 Gerichtsstand ist Viersen.

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.